News 2011
Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) am 1. Januar 2011 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) begonnen, jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zuzuordnen.
Die zahlreichen in der Verwaltung verwendeten Identifikationsnummern werden schrittweise durch die UID ersetzt. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter. Die UID ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des E-Governments und des elektronischen Datenaustausches.
Für die Einführung der UID bei den verschiedenen Verwaltungsstellen und die Ablösung bestehender Identifikationsnummern (Mehrwertsteuer-Nummer, Handelsregister-Nummer, etc.), sieht das UIDG Fristen von 3 bzw. 5 Jahren vor. Mit diesen Einführungsfristen wird sowohl den Unternehmen als auch der Verwaltung ausreichend Zeit gewährt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Sie haben also genügend Zeit, die UID Nummer in Ihre Rechnungsvorlagen zu integrieren. Falls Sie unsere Unterstützung dabei benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie uns bitte eine Email an support(at)winjur.ch mit Ihrer UID Nummer. Ein Techniker wird sich dann gerne mit Ihnen in Verbindung setzen und die Anpassungsarbeiten per Fernzugriff ausführen.
Weitere Informationen über die UID erfahren Sie unter www.uid.ch
